Das Produkt
Du arbeitest bei einem Unternehmen mit Sitz im RNN Gebiet und möchtest ein D-Ticket Job haben?
Dann sprich gerne Deinen Arbeitgeber an und mache ihn auf die Kooperation mit dem RNN aufmerksam!
Wir besprechen mit Deinem Unternehmen das Finanzierungsmodell, schließen eine Vereinbarung zum „D-Ticket Job“ ab und für Dich als Arbeitnehmenden heißt es: Ticket kaufen, einsteigen & losfahren.
Das D-Ticket Job im Überblick
Startzeitpunkt: | 1. Mai 2023 |
Ausgabe(medium): | Digital als Handy-Ticket (Smartphone) in der RNN D-Ticket App |
Ticketart: | Persönliches Abonnement, nicht übertragbar |
Gültigkeitsdauer: | Ein Kalendermonat (Monatsanfang bis Monatsende) |
Kündbarkeit: | Monatliche Kündigung jeweils zum 10. eines Monats zum jeweiligen Monatsende |
Gültigkeitsraum: | Deutschlandweit im Nahverkehr in der 2. Klasse, nicht gültig im Fernverkehr (EC, IC, ICE) |
1. Klasse Zuschlag | Im RNN ist der Übergang in die 1. Klasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen gegen Zahlung des vorgesehenen Zuschlages für Regelfahrkarten möglich. Abweichende Regelungen außerhalb des RNN sind aufgrund örtlicher Verbundregelungen möglich! |
Noch Fragen zum D-Ticket Job?
Nutze unser Kontaktformular und wir melden uns bei Dir.
Vorteile
Für Arbeitgebende
Für Arbeitnehmende
Hinweis: Du musst nicht im RNN-Verbundgebiet wohnen, um das D-Ticket Job zu nutzen. Sofern Dein Arbeitgeber eine Vereinbarung mit uns geschlossen hat, kannst Du das D-Ticket Job von überall in Deutschland kaufen und nutzen.
Kauf über die App
In 5 Schritten zum D-Ticket Job
Information für Arbeitgeber
Die Bezuschussung des Arbeitgebers zum D-Ticket Job kann über zwei Abrechnungsverfahren erfolgen:
1. über die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Der Betrag von 46,55 € (abzgl. 5 % Rabatt) ist vom Nutzer über Kreditkarte oder PayPal in der App zu bezahlen.
Der Zuschuss von mindestens 25 % (= 12,25 €) zahlt der Arbeitgebende seinen Beschäftigten über die Lohn- und Gehaltsabrechnung aus. Die Höhe des Zuschusses kann durch das Unternehmen individuell gewählt werden, muss aber mindestens 25 % der Ticketkosten betragen.
2. über Rechnungsstellung
Der Betrag von maximal 34,30 € ist von Dir als Nutzer über Kreditkarte oder PayPal in der App zu bezahlen.
Die Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN) ist die zuständige Vertriebsstelle und rechnet den Zuschuss Deines Arbeitgebers von mindestens 25 % je genutztes D-Ticket Job (= 12,25 €) monatlich ab.
Der Arbeitgebende möchte den Zuschuss ändern? Kein Problem. Dies geschieht in einer Vertragsergänzung, welche 3 Monate Vorlauf benötigt.
Anfrage zum D-Ticket Job
Sie sind Arbeitgeber:in oder Arbeitnehmer:in und haben Fragen rund um das neue „D-Ticket Job“? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.